Betätigungsfeld Rechtsanwalt Hunger
Wer als Rechtsanwalt heute behauptet, er könne auf jedem Rechtsgebiet einen fundierten Rat erteilen, der wird den hohen Qualitätsstandard, den eine seriöse Beratung voraussetzt, kaum erfüllen können. Damit ein Anwalt dem berechtigten Anspruch seines Mandanten an eine qualifizierte rechtliche Beratung gerecht werden kann, ist eine Spezialisierung auf einzelne Rechtsgebiete daher unerlässlich.
Überschneidungen der unterschiedlichen Rechtsgebiete machen es darüber hinaus erforderlich, dass ein Anwalt sich auch auf den Rechtsgebieten, die nicht zu seinen ausgesprochenen Schwerpunktgebieten gehören, fortbildet.
Neben der reinen Prozessführung nimmt aber auch der Bedarf an umfassender rechtlicher Beratungstätigkeit stetig zu. Diese Entwicklung entspricht auch meinem Verständnis von anwaltlicher Arbeit als einer dienstleistungsorientierten Tätigkeit, bei der der Anwalt seinem Mandanten bei Bedarf in unterschiedlichsten Lebenssituationen beratend zur Seite steht.
Um unseren Mandanten eine fundierte Beratung bieten zu können, konzentriert sich die Rechtsanwaltskanzlei Hunger hauptsächlich auf die Gebiete des Zivil- und des Strafrechts.
Besondere Bedeutung hat dabei die Bearbeitung von Rechtsfragen auf den Gebieten
- Mietrecht
Auf dem Gebiet des Mietrechts nimmt sich die Kanzlei Hunger überwiegend der Interessen auf Seiten der Vermieter an, wobei die Nachfrage von Rechtsrat durch Vermieter stetig zunimmt. - Familienrecht
Neben Fragen zu den Themen Ehe, Ehescheidung und Unterhalt, entwerfen wir Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen für unsere Mandanten. - Erbrecht
Auf dem Gebiet des Erbrechts vertreten wir unsere Mandanten in Erbrechtsstreitigkeiten und beraten diese auch bei den Entwürfen von Testamenten und Vermächtnissen. - Arbeitsrecht
Beratungen im Arbeitsrecht erfolgen hauptsächlich auf dem Gebiet des Individualarbeitsrechts etwa anlässlich einer Kündigung oder aufgrund anderer Störungen des Arbeitsverhältnisses. - Verkehrsunfallrecht
Die Juristische Bearbeitung der Folgen von Verkehrsunfällen erstreckt sich sowohl auf Fragen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts, als auch auf die zivilrechtliche Auseinandersetzung mit Unfallgegnern und deren Versicherungen. - Strafrecht
Auf dem Gebiet des Strafrechts verteidigen wir unsere Mandanten im Prozess, wenn nicht durch eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Staatsanwaltschaft eine außergerichtliche Einigung schon im Rahmen des Ermittlungsverfahrens herbeigeführt wird.